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Prinzipiell wird zwischen den Kosten der reinen Bauausführung (Investitionskosten) und der Kosten der Unterhaltung (Instandhaltungskosten) unterschieden.
Die Instandhaltungskosten umfassen zum einen die regelmäßige Wartung und Reparatur von Bauwerken und geht hin bis zum Austausch ganzer Gebäudeteile.

 

  • Instandhaltung von (öffentlichen) Verkehrswegen
  • Instandhaltung von Kanalisationen
  • Instandhaltung von Brücken
  • Instandhaltung von Wirtschaftswegen u. a.